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   BAG, 30.09.1982 - 2 AZR 339/80   

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BAG, 30.09.1982 - 2 AZR 339/80 (https://dejure.org/1982,18172)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1982 - 2 AZR 339/80 (https://dejure.org/1982,18172)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1982 - 2 AZR 339/80 (https://dejure.org/1982,18172)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

    Die Beklagte konnte aufgrund des bisherigen Verhaltens des Klägers in der Ausbildungszeit und während seiner Beschäftigung als Hauptvermittler unmittelbar Eindrücke über seine Eignung gewinnen, die vorrangig Grundlage für die Beurteilung arbeitsvertraglicher Pflichtverstöße oder zu erwartender Vertragsverletzungen sein müssen (für die Bewerbung: vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73], aaO, zu C I 7 c der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 339/80 - unveröffentlicht, zu III 2 der Gründe).

    Es kann deshalb nicht von vornherein angenommen werden, daß der Kläger sich mit den verfassungsfeindlichen Zielen der DKP identifiziert und diese stets und unter allen Umständen fördern will (BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 339/80 - unveröffentlicht, zu IV 3 der Gründe).

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
    Die Mitgliedschaft in der verfassungsfeindlichen Organisation und "einfache" Aktivitäten für diese erlauben insoweit keine zwingenden Schlüsse auf einen unbehebbaren Eignungsmangel (vgl. auch für die gesteigerte politische Treuepflicht BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAG 39, 180, 188 f . = AP Nr. 20, aaO, unter C II 2 d aa der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 339/80 - unveröffentlicht, unter VI 3 der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 394/80 - unveröffentlicht, unter B III 2 a ec der Gründe).
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
    Die Mitgliedschaft in der verfassungsfeindlichen Organisation und "einfache" Aktivitäten für diese erlauben insoweit keine zwingenden Schlüsse auf einen unbehebbaren Eignungsmangel (vgl. auch für die gesteigerte politische Treuepflicht BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAG 39, 18O, 188 f. = AP Nr. 20, aaO unter C II 2 d aa der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 339/80 - unveröffentlicht, unter VI 3 der Gründe; BAG Urteil vom 30- September 1982 - 2 AZR 394/80 - unveröffentlicht, unter B III 2 a cc der Gründe).
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